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Verbreitung des Corona-Virus verlangsamen: Öffentliches Leben im Landkreis Lüneburg wird zurückgefahren

Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und andere wichtige Geschäfte bleiben geöffnet

(lk/ho) Um die Infektionsketten des Corona-Virus zu unterbrechen, wird in ganz Deutschland das öffentliche Leben für die kommende Zeit heruntergefahren. Auch der Landkreis Lüneburg setzt die Vorgaben des Landes Niedersachsen um und hat heute (Dienstag, 17. März 2020) neue Regelungen für das öffentliche Wirtschaftsleben, Versammlungen und Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen herausgegeben. Die beiden so genannten Allgemeinverfügungen werden am morgigen Mittwoch veröffentlicht. Wichtige Versorgungseinheiten wie Lebensmittelhandel, Apotheken und Banken bleiben geöffnet.

„Wenn wir das Corona-Virus bremsen wollen, müssen wir direkte soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren“, sagt Landrat Jens Böther. „Das fordert von uns allen die Bereitschaft, uns auf die neuen Regeln einzulassen. Mir ist bewusst, dass die Situation für alle Menschen und die Wirtschaft bei uns eine große Herausforderung ist.“ Ziel ist es, die Virus-Verbreitung per Tröpfcheninfektion möglichst zu verhindern und so wichtige Infrastruktur wie das Gesundheitswesen funktionsfähig zu halten.

Für den Publikumsverkehr werden darum geschlossen:

- Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
- alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
- alle weiteren, nicht genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern;


Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:
der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.

Verboten sind:

- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
- alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
- alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße: mehr als 10 Personen)
- alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.

Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.

Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind nur noch sehr eingeschränkt und für bestimmte Berufs- und Personengruppen erlaubt.

Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 18. April 2020.

Die Allgemeinverfügungen können unter www.landkreis-lueneburg.de/corona abgerufen werden.


Bericht: Pressestelle LK Lüneburg



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