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Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus im Bereich der Feuerwehren; Wiederaufnahme des Dienstbetriebes


Freitag, 15. Mai 2020

In einem gemeinsamen Schreiben von Innenministerium und Landesfeuerwehrverband wurde ein Leitfaden für ein behutsames Wiederanfahren des Dienstbetriebes in den Feuerwehren veröffentlicht:

Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus im Bereich der Feuerwehren; Wiederaufnahme des Dienstbetriebes

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 11. März 2020 haben das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein Empfehlungen für die Träger der Feuerwehren und die Feuerwehren zur Einschränkung des Dienstbetriebes herausgegeben. Mit Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Lage werden diese Empfehlungen wie folgt aktualisiert:

Wenn sich die Infektionszahlen auf dem bisherigen Niveau weiterentwickeln, kann ab dem 05. Juni 2020 mit dem Ausbildungs-und Übungsbetrieb der Feuerwehren langsam wieder begonnen werden. Der reguläre Dienstbetrieb in den überörtlichen Einheiten (z.B.: LZ-G) soll erst ab dem 01. Juli 2020 aufgenommen werden. Online Angebote zur Ausbildung ohne Kontakt sind schon vorab möglich. Hierauf sollen sich die Feuerwehren schon jetzt vorbereiten. Die Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebes muss in mehreren Stufen erfolgen.

Die finale Entscheidung über die Aufnahme und Ausgestaltung des Dienstbetriebes ist dem Träger der jeweiligen Feuerwehr in Abstimmung mit der Feuerwehr vorbehalten.

Es wird bei gleichbleibender Lageentwicklung empfohlen den Dienstbetrieb ab dem 05. Juni 2020 in Stufe 1 der nachfolgenden Stufenbeschreibungen wieder zu beginnen.

Über die Empfehlung zum Wechsel der jeweiligen Stufen wird abhängig von der Lageentwicklung abgestimmt zwischen dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein und den Trägern der Feuerwehren gesondert entschieden und informiert.
Stufe 1

Übungsdienste maximal in Gruppenstärke
Alle Teilnehmertragen Mund Nasen Bedeckung
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten
Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert
Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet
Kein gemütlicher Dienstausklang

Mögliche Themen: Sicherheitsunterweisungen, Theorieunterricht, Gerätekunde
Stufe 2

Übungsdienst maximal mit 2 Gruppen
Alle Teilnehmertragen Mund Nasen Bedeckung
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten
Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert
Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet
Kein gemütlicher Dienstausklang

Mögliche Themen: Theorieunterricht, Gerätekunde, Übungen nach FwDV 3 und 10
Stufe 3

Dienste mit maximal 40 TN
Alle Teilnehmertragen Mund Nasen Bedeckung
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten
Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert
Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet
Kein gemütlicher Dienstausklang

Mögliche Themen: Theorieunterricht, Gerätekunde, Übungen nach FwDV 3 und 10
Stufe 4

Übungsdienst finden normal statt
Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet
Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt .
gemütlicher Dienstausklang möglich

Zusätzlich gelten in allen Stufen folgende Regeln:

die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten!
Bei allen Ausbildungsdiensten ist eine Anwesenheitsliste zu führen
Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen nehmen weder am Übungs- noch am Einsatzdienst teil.
Bei einer Coronaerkrankung eines Feuerwehrmitgliedes ist umgehend die Wehrführung zu informieren. Alle Feuerwehrmitglieder die mit dieser Person Kontakt hatten sind zu informieren und für mindestens 2 Wochen vom Dienstbetrieb auszuschließen.
Die SHJF empfiehlt, frühestens ab dem 05. Juni 2020 bis zu den Sommerferien nur jugendpflegerische Maßnahmen außerhalb der Gerätehäuser durchzuführen. Ab Beginn der Sommerferien und bei weiterhin positiver Entwicklung der Infektionszahlen können auch jugendpflegerische Maßnahmen in den Feuerwehrliegenschaften unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt werden. Bei der Durchführung von regulären Diensten sollte sich an den o.a. Stufenplänen orientiert werden. Reguläre Jugendfeuerwehrdienste sollen erst nach den Sommerferien beginnen.

Lehrgangsbetrieb der Kreis und Stadtfeuerwehrverbände

Bis zu den Sommerferien werden vorrangig abgebrochene Lehrgänge beendet. Zudem werden Belastungsübungen nach FwDV 7 angeboten. Die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebes ist ab dem 01. Juli 2020 möglich. Auch dann werden nicht alle Lehrgänge in der gewohnten Form angeboten. Die näheren Informationen und Verfahrensweisen teilen die Kreisfeuerwehrverbände separat mit. Sowohl bei den Belastungsübungen als auch bei der Wiederaufnahme des Lehrgangsbetrieben werden die Lehrgänge vorzugsweise mit Teilnehmern aus einer Gemeinde oder einem Amtsgebiet belegt.


Bericht: LFV SH
Bild: LFV SH



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