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Innenministerium und LFV SH empfehlen ab kommenden Montag Stufenplan zur Wiederaufnahme des Präsenzdienstes für Feuerwehren


KIEL. Aufgrund der Lageentwicklung im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona Virus
hat das Innenministerium in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband
die Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebes in den Feuerwehren
und den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aktualisiert.

Ab dem 15. März empfiehlt das Ministerium wieder die zuletzt im März des Vorjahres abhängig
von der Inzidenz angewandte Stufenregelung:

„Diese Pandemie stellt auch unsere Feuerwehrleute und Katastrophenschützer auf
eine harte Probe. Das gilt für die Aufrechterhaltung der aktuellen Einsatzfähigkeit
ebenso wie für die Nachwuchsgewinnung. Und deshalb bin ich erleichtert, dass wir
ab der kommenden Woche nun endlich wieder einen echten Präsenzbetrieb empfehlen
können – wenn auch natürlich noch nach Stufen und unter Einhaltung der erforderlichen
Hygienebestimmungen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in
Kiel.

Landesbrandmeister Frank Homrich ergänzt: "Die Feuerwehren arbeiteten auch in
Zeiten des Lockdowns mit einem hohen Ausbildungsstand und mit viel Professionalität
die anfallenden Einsätze ab. Zu keinem Zeitpunkt war die Einsatzfähigkeit gefährdet.
Aber Feuerwehrdienst lebt vom Miteinander und dem persönlichen Austausch.

Und nach dem zweiten Lockdown und einem eingeschränkten Dienst im Sommer
2020 schieben wir nunmehr einen riesigen Berg an Fortbildungen, Grundausbildungen
und nötigen praktischen Übungen vor uns her, den es nun abzubauen gilt.“

Ein entsprechendes Schreiben mit den detaillierten Regelungen ging heute an die
zuständigen unteren Feuerwehraufsichts- und Katastrophenschutzbehörden, den
Landesfeuerwehrverband und die Trägerorganisationen der Katastrophenschutzeinheiten.

Mit der Empfehlung, die gewählte Stufe zur Durchführung des Dienstbetriebes in Abhängigkeit
zur Entwicklung der Infektionszahlen zu setzen, seien regionale, an die
Infektionsentwicklung angepasste Regelungen möglich.

Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Stufe bilden die von den jeweils zuständigen
Gesundheitsbehörden ermittelten durchschnittlichen Inzidenzwerte

Inzidenzwert zwischen 50 und 100 = Stufe 1

Inzidenzwert zwischen 35 und 50 = Stufe 2

Inzidenzwert kleiner 35 = Stufe 3

Je nach Stufe empfiehlt das Ministerium folgende Vorgehensweise:

Stufe 1

- Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal in Gruppenstärke
- Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
- Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
- Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
- Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
- Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
- Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 2

- Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal mit 2 Gruppen
- Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
- Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
- Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
- Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
- Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
- Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 3

- Dienste mit maximal 40 Teilnehmern
- Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
- Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
- Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
- Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
- Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
- Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.


Selbstverständlich ist zur Kontaktnachverfolgen bei allen Ausbildungsdiensten eine
Anwesenheitsliste zu führen. Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen
dürfen weder am Übungs- und Ausbildungsdienst noch am Einsatzdienst teilnehmen.

Die Ministerin zeigte sich erfreut, dass in Abstimmung mit den Sozialministerium
auch der Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst unter Auflagen empfohlen werden
kann. Voraussetzung dafür soll eine feste Gruppenzuteilung und eine maximale
Gruppengröße von 10 Personen sein.

Das Üben der musiktreibenden Züge in den Feuerwehren ist aktuell nur im Freien
erlaubt. Öffentliche Auftritte bleiben vorerst untersagt.

Die Ministerin betonte, dass die finale Entscheidung über die Gestaltung des
Dienstbetriebes dem jeweiligen Träger der Feuerwehr oder dem jeweiligen Träger
der Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes in Abstimmung mit der zuständigen
unteren Katastrophenschutzbehörde vorbehalten ist.

„Natürlich ist am Ende die jeweilige Lage vor Ort entscheidend, und deshalb muss
das auch vor Ort entschieden werden“, so Sütterlin-Waack.


Bericht: LFV SH
Bild: LFV SH



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