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Neue Kreiswaldbrandbeauftragte - Katrin Teuwsen als Kreiswaldbrandbeauftragte für den Landkreis Lüneburg bestellt

Jens Böther, Landrat des Landkreises Lüneburg, hat gestern (28.04.2021) Katrin Teuwsen zur neuen Kreiswaldbrandbeauftragten (KWB) bestellt. Die stellvertretende Leiterin des Niedersächsischen Forstamtes Göhrde ist damit die Nachfolgerin von Dr. Uwe Barge, Leiter des Forstamtes Göhrde. Barge, der sich an anderer Stelle verstärkt um die Waldbrandbekämpfung kümmern möchte, wurde aus dem Ehrenamt entlassen, aber gleichzeitig zum zweiten Stellvertreter bestellt.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung sind die Landkreise als Waldbehörde unter anderem für die Organisation der Waldbrandabwehr zuständig. Hierzu gehört insbesondere die Berufung von Waldbrandbeauftragten und des Kreiswaldbrandbeauftragten.

Als KWB kümmert sich Teuwsen um die Fortbildung der Waldbrandbeauftragten und fördert die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren. Bei großen Waldbränden ist sie Mitglied des Katastrophenschutzstabes beziehungsweise der technischen Einsatzleitung der Feuerwehr. „Aus Sorge um die stets präsente Waldbrandgefahr ist mir diese hoheitliche Aufgabe sehr wichtig“, macht Katrin Teuwsen ihre Motivation deutlich.

„Insbesondere in einer Zeit des Klimawandels wird es immer wieder extreme Trockenperioden mit sehr hoher Brandgefahr für unsere Wälder geben. Die Trockenheit der vergangenen drei Jahre hat unsere Böden bis in Tiefen von 2 Metern ausgedörrt. Der Wald leidet unter diesem Wassermangel, die Waldbrandgefahr steigt“, resümiert die junge Forstwissenschaftlerin.

Landrat Jens Böther betont: „Es ist mir sehr wichtig, dass Forstleute unseren Feuerwehren für die präventive und aktive Waldbrandbekämpfung zur Seite stehen. Durch ihre Ortskenntnis und Fachexpertise sind wir im Landkreis Lüneburg in Sachen Waldbrandabwehr gut aufgestellt.“


Hintergrund: Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002 befasst sich unter den Paragraphen § 18 bis 22 mit Maßnahmen gegen Waldbrände. Hier wird die Bestellung der Waldbrandbeauftragten, deren Aufgaben und Befugnisse und der Schutz vor Brand- und Schädlingsgefahren geregelt.

Zu Waldbrandbeauftragten können ausschließlich Forstbedienstete des Landes, der Anstalt Niedersächsische Landesforsten, des Bundes, der Landkreise, der Gemeinden und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, sowie Leiterinnen und Leiter privater Forstbetriebe und Bedienstete von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen bestellt werden.

Waldbrandbeauftragte können anordnen, dass Waldbesitzende in ihrem jeweiligen Wald auf eigene Kosten erforderliche Zufahrten, Wendeplätze und Wasserstellen für die Feuerwehren anlegen und im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Sämtliche Maßnahmen sollen zuvor mit dem Landkreis und den betreffenden Gemeinden des jeweiligen Gefahrenbezirks abgestimmt werden. Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen die Waldbrandbeauftragten darüber hinaus die Einsatzleitung der Löschkräfte.


Bild 1: Von links: Dr. Uwe Barge, Maja Züghart, Fachgebiet Naturschutz und Wald, Landrat Jens Böter und Katrin Teuwsen

Bild 2: Katrin Teuwsen vom Forstamt Göhrde ist die neue Kreiswaldbrandbeauftragte für den Landkreis Lüneburg (Fotos: Landkreis Lüneburg)


Bericht: Pressestelle Niedersächsische Landesforsten
Bild: Pressestelle Niedersächsische Landesforsten



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