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Notstromversorgung in Feuerwehrhäusern: Sicherer Betrieb bei Fremdeinspeisung

Die Diskussionen um Energiesicherheit und länger anhaltende Stromausfälle haben große Teile der Bevölkerung für die Thematik sensibilisiert. Umso wichtiger ist die Verlässlichkeit der kritischen Infrastruktur. Der hilflose Bürger, dessen Telefon ausgefallen ist, wird versuchen, fußläufig Hilfe bei den ortsnahen Einrichtungen der Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu finden. Dieser Umstand macht es sehr schnell deutlich, wie wichtig es ist, diese Einrichtungen auch unter widrigen Umständen sicher zu betreiben und einsatzfähig zu halten.

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein ist vor Kurzem in einem Rundschreiben an die Feuerwehren auf die Themen Energiekrise und Stromausfall eingegangen. All diese Begriffe sind aktueller und präsenter als je zuvor. Zusätzlich ist eine Arbeitshilfe in Form einer Checkliste erarbeitet worden, die die Feuerwehren bei der Vorbereitung auf einen länger andauernden Stromausfall unterstützen soll.

Wir für unseren Teil möchten unseren Beitrag zum sicheren Betrieb bei einer Fremdeinspeisung von Feuerwehrhäusern mit elektrischem Strom leisten. Im folgenden Text gehen wir auf die Besonderheiten ein und geben nachfolgend wichtige Hinweise.

Die DIN 14092 „Feuerwehrhäuser Teil 1: Planungsgrundlagen“ fordert in ihrer Ausgabe vom Oktober 2001 in den allgemeinen Anforderungen wie folgt:

Bei Feuerwehrhäusern ohne Notstromversorgung muss Fremdeinspeisung vorgesehen werden. Über diese Fremdeinspeisung müssen die für den Betrieb des Gebäudes wichtigen Einrichtungen betrieben werden können (z.B. Beleuchtung - zumindest teilweise - Heizung, Telefon- und Telefaxanschluss).

Mit dem Vorhalten einer Fremdeinspeisung alleine ist es nicht getan. Unabhängig von der Leistungsfähigkeit der zu den Beladeplänen der Feuerwehrfahrzeuge gehörenden Stromerzeuger verbietet es sich, diese Stromerzeuger zur Einspeisung in das eigene Feuerwehrhaus zu verwenden. Dadurch wird der Einsatzwert der Feuerwehrfahrzeuge immens geschwächt und es können teilweise unzulässige Gefährdungen für die Feuerwehrangehörigen entstehen.

Die DIN 14092 „Feuerwehrhäuser Teil 1: Planungsgrundlagen“ beschreibt in ihrer Ausgabe vom April 2012 in den allgemeinen Anforderungen etwas genauer und eindringlicher bzw. fordert:

Feuerwehrhäuser sind Bestandteil kritischer Infrastrukturen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten würden, und bedürfen deshalb eines inneren und äußeren Schutzes. Die Beibehaltung der Funktionsfähigkeit muss auch bei extremen Umweltbedingungen wie Hochwasser, Sturm, Erdbeben, extremen Schnee- und Regenfällen gewährleistet sein.

In den technischen Anforderungen an das Gebäude beschreibt es diese DIN noch konkreter:

Das Feuerwehrhaus ist mit Wechselstrom 230 V und Drehstrom 400 V zu versorgen. Die Stromversorgung ist für die vorgesehenen technischen Einrichtungen, wie Alarmierungseinrichtungen, Rechneranlagen, Druck- und Atemluftkompressor, Be- und Entlüftungsanlagen, Werkstätteneinrichtung usw. auszulegen. Für die genannten technischen Anlagen sind ausreichende Leitungstrassen (Leerverrohrung) vorzusehen.

Zur dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit muss eine Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat vorgesehen werden. Wo die Notwendigkeit nachgewiesen ist, muss bei Feuerwehrhäusern anstelle der Einspeisemöglichkeit eine stationäre Netzersatzanlage (NEA) zur Versorgung zwingend erforderlicher Funktionsbereiche vorgesehen werden.

Zusätzlich zur Notstromversorgung muss zur Überbrückung eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) vorgesehen werden, die die für den Betrieb des Gebäudes wichtigen Einrichtungen sicherstellt (z.B. Beleuchtung, Information und Kommunikation (IuK).

Auch wenn in der o.g. DIN 14092 Teil 1 vom April 2012 (Tabelle 2, Ziffer 3) als Beispiel erwähnt wird, dass für die Notstromversorgung des Feuerwehrhauses die Stromerzeuger von den Feuerwehrfahrzeugen dazu verwendet werden können, ist dies aus unserer Sicht konsequenterweise abzulehnen. Hinzu kommt die Problematik der korrekten Erdung bei der Einbindung von Stromerzeugern der Feuerwehr.

Die bauliche Ausführung der Notstromeinspeisung wird nicht durch den Unfallversicherungsträger geregelt, sondern muss durch Elektrofachfirmen geplant und ausgeführt werden. Der Umfang der zu versorgenden Einrichtungen im Feuerwehrhaus richtet sich nach der Größe des Gebäudes und den vorhandenen Einrichtungen sowie den Sonderaufgaben der Feuerwehr (z.B. Kochende Einheit oder Amtsführungsstelle). Dies muss von der Feuerwehr mit der Gemeinde / Stadt unter Hinzuziehung einer Elektrofachkraft geplant werden.

Bei der Planung von Notstromeinspeisungen in Feuerwehrhäuser sollte konsequenterweise auf den Luxus von dem Betrieb aller elektrischer Geräte oder der Beleuchtung gewisser Räume abgesehen werden, um den erforderlichen Energiebedarf nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Zur korrekten Beratung der Gemeinden und Feuerwehren gehören natürlich auch Angaben zum Stromerzeuger, wie maximale Leistungsfähigkeit, maximale Betriebszeit, Wartungsaufwand und auch erforderliche Probeläufe der Geräte. Auch an die Bevorratung entsprechender Betriebsstoffreserven für den Stromerzeuger und deren Lagerung muss mit bedacht werden.

Das DGUV-Regelwerk bietet leider keine Informationen zu der Thematik, da es sich auf Bau- und Montagestellen bezieht, auf denen andere Voraussetzungen herrschen.

Ein weiterer, wichtiger Hinweis: Bei der Einspeisung von Gebäuden muss man sich zudem im Klaren sein, dass viele moderne und vor allem empfindliche Geräte wie z. B. Handys, Tablets, Fernseher und Computer eine einwandfreie Sinusspannung benötigen, da sie sonst ihren Dienst versagen oder im schlimmsten Fall Schaden nehmen können.

Inverter liefern einen sauberen Sinusstrom mit einer konstanten 50 Hertz-Wechselspannung. Wie man bereits im Namen ablesen kann, verändert der Inverter den im Motor produzierten Strom. Stromerzeuger, die nicht mit der besagten Inverter-Technik ausgestattet sind, haben alle ein grundlegendes Problem: Der Motor muss konstant eine bestimmte Drehzahl liefern, um 50Hz-Strom gewährleisten zu können. Bei den üblichen Stromerzeugern ohne Inverter-Technik können Lastschaltungen zur Drehzahlveränderung und somit auch zur Veränderung der Sinusspannung führen.

Ein wichtiges Merkmal der Inverter Stromerzeuger ist, dass der Verbrennungsmotor und der Generator unabhängig voneinander ihren Dienst verrichten. Oder anders ausgedrückt: Sie können mit unterschiedlichen Frequenzen laufen. Die nachgeschaltete Wechselrichterelektronik sorgt dann schließlich dafür, dass der vom Generator erzeugte Strom mit einer harmonisierten und stabilen Sinusspannung abgegeben wird.

Bild 1: Netzersatzanlage (c) André Dickow / FF Bordesholm)

Bild 2: (c) Dirk Rixen / HFUK Nord)


Bericht: HFUK Nord
Bild: André Dickow/ Dirk Rixen
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