Startseite
Meldungen
Interschutz
Partner/Werbung
Mitschnitte
Newsletter
Mitarbeiter
Wir über uns
Termine
Links
Sonstiges



ZuSa-Webradio:



Unsere Partner:
Radio ZuSa
Polizeidirektion LG
LFV NDS
FF HH


Wir müssen unsere Arbeit komplett selbst finanzieren. Dazu haben wir Partner gefunden, die unsere Kosten/Anschaffungen zum Teil übernehmen:

20110722_223820.jpg


20130108_133057.jpg


20180927_215110.jpg


20150918_064547.jpg


FUK Niedersachsen: Wichtige Hinweise beim Einsatz von Übungsfeuerlöschern

Im September 2024 ereignete sich ein Unfall mit einem Übungsfeuerlöscher. Hierbei wurde eine Feuerwehrangehörige von dem Tauchrohr des Übungslöschers verletzt, das aus dem unter Druck stehenden Löschers herausgeschnellt ist.

Zu Vermeidung weiterer Unfälle mit Übungslöschern weisen wir auf folgende Informationen hin:

Der tragbare Feuerlöscher ist eine Feuerlöscheinrichtung im Sinne der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Gemäß Abschnitt 7.5 ASR A2.2 hat der Arbeitgeber (hier Gemeinde/Stadt) Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen unter Beachtung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen sachgerecht instand zu halten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach Maßgabe der in Anhang 2 genannten Vorgaben wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebes geprüft werden. Für Feuerlöscher sind spätestens

alle 5 Jahre eine innere Prüfung,
alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung durchzuführen.

Diese Prüfungen sind durch befähigte Personen durchzuführen.
Die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV wird in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 alle 4 Jahre durch eine befähigte Person durchgeführt.
Die Instandhaltung oder Prüfung der betroffenen Feuerlöscher muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
Bei Feuerlöschern mit Innenauskleidung können wiederkehrende Festigkeitsprüfungen entfallen, wenn bei der inneren Prüfung keine Beschädigungen der Auskleidung festgestellt worden ist, siehe Anhang 2, BetrSichV, Abschnitt 4, Tabelle 12, Nr. 7.10 „Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile“.
Die Lebensdauer von regulären Feuerlöschern beträgt nach Empfehlung der meisten Feuerlöscherhersteller bei

Dauerdruck-Feuerlöscher bis zu 20 Jahre,
Aufladelöscher bis zu 25 Jahre.

An Übungslöschern werden darüber hinaus erhöhte Anforderungen gestellt. Die Prüfintervalle für die Inspektion sind auf 1 Jahr verkürzt. Außerdem empfehlen die Hersteller eine max. Lebensdauer und einen max. Lastwechsel der Übungslöscher. Danach sind die Übungslöscher auszusondern. Dieses ist dadurch begründet, dass Übungslöscher häufiger benutzt werden als andere. Wir weisen dringend auf die Beachtung der Instandhaltungsanweisungen der Hersteller hin, die wichtige Informationen enthalten.
Bei Einweisung und Unterweisung sind die Hinweise und Bedienungs- und Produkthinweise der Hersteller zu beachten.


Bericht: FUK Niedersachsen
Bild: FUK Niedersachsen



zurück